Wo bleibt das Sommerloch?
- serd42
- 10. Juli
- 2 Min. Lesezeit

Das Kitajahr neigt sich dem Ende zu.
Die Schultüten sind gebastelt, der Sommer wird gefeiert, Abschiede stehen an und die Vorfreude auf die Ferien ist groß.
Bevor sich die Familien in die Ferien verabschieden, sollte noch ein kleiner Check stattfinden:
Sind die Unterlagen der ausscheidenden Kinder komplett?
- Ist der Vertrag unterschrieben abgelegt?
- Sind alle Buchungszeiten belegt?
- Ist der Masernschutznachweis abgelegt?
- Ist ggf. der Migrationsnachweis vorhanden?
Die nächsten Endabrechnungen stehen an – EKI, MFF und MKF
Für die EKI-Förderung ist das Kitazuschuss-Portal freigeschaltet und die Kosten für 2024 können als Verwendungsnachweis eingetragen werden. Denkt daran, dass zusätzlich der Nachweis der Personalkosten aus der Lohnbuchhaltung hochgeladen werden muss.
Noch wissen wir nicht, wann und mit welcher Frist die Endabrechnungen für die MFF und MKF freigeschaltet werden. Es ist auch noch nicht abzusehen, wie die Endabrechnungen der alten und neuen Förderung im Kitazuschuss Portal abgebildet werden.
Eines ist jedoch sicher: Es wird turbulent und mit vielen Herausforderungen verbunden sein.
Für die MFF 2024 werden nur 8 Monate abgerechnet, d. h. von Januar bis August.
Die BayKiBiG-Grundförderung von Januar bis August ist die Grundlage der Berechnung der Förderfaktoren.
Die Miet- und Personalkosten inkl. aller Zulagen werden voraussichtlich nur für diese Monate angesetzt.
Für September – Dezember 2024 gilt die MKF
Hierfür kann bereits die Buchhaltung gecheckt werden. Die MKF wird nach dem Zufluss-Abflussprinzip abgerechnet und es dürfen nur die Ausgaben angesetzt werden, die laut Richtlinie und Handreichung den einzelnen Kostenrahmen zugeordnet werden dürfen.
Die Verwaltungskosten habt Ihr bereits plausibilisiert. Das war eine gute Vorarbeit. Nun könnt Ihr die Positionen noch einmal prüfen, denn die Endabrechnung ist dann verbindlich.
Differenzförderung 2023/2024 und Ausgleichszahlungen 2024
Im Rahmen der MFF bzw. EKI Plus stehen außerdem noch die Endabrechnungen der Differenzförderung 2023/2024 und der Ausgleichszahlungen 2024 an.
Für die Differenzförderung habt Ihr nur noch bis zum 31.08.2025 Zeit; das entsprechende Formular findet Ihr hier. Dies müsst Ihr ausfüllen und beim Zuschuss einreichen.
Über die Ausgleichszahlungen werdet Ihr per Mail informiert und habt dann 4 Wochen Zeit, die Endabrechnung abzugeben.
Es stehen also viele Aufgaben und Herausforderungen an.
Aber wir sind bereit - mit Tatkraft und einem Lächeln.
Wir wünschen Euch allen einen wunderbaren und entspannten Sommer!




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