BayKiBiG Reform 2027
- serd42
- 5. Juni
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 10. Juni

Wir wollen Euch hier einen Einblick in die wichtigsten geplanten Änderungen der neuen BayKiBiG-Reform geben, die im nächsten Jahr in Kraft treten soll.
Die Berechnungsgrundlage des Basiswertes wird geändert und erfolgt anhand der Tarife speziell für Fach- und Ergänzungskräfte. Diese Werte werden wie bisher auch jährlich vom Staatsministerium veröffentlicht. Der vorläufige Basiswert aus 2026 beträgt 1563,88€. Nach einer ersten Einschätzung könnte dieser im Jahr 2027 bei 1600,00 € liegen und 2028 bei 1640,00 €.
Erhöhung des Qualitätsbonus und Wegfall Elternbeitragszuschuss
Der Qualitätsbonus steigt als staatliche Leistung stark gegenüber den Vorjahren und übernimmt eine Ersatzfunktion für den bisherigen Elternbeitragszuschuss, der entfällt.
Die Staffelung des Qualitätsbonus ist bereits festgelegt:
2027: 693,28 €
2028: 852,36 €
2029: 857,87 €
Anpassung der Betreuungsgebühren
Im Zuge dieser BayKiBiG Reform ist in München vorgesehen, dass ab September 2027 die Beitragsfreiheit für Kindergartenkinder aufgehoben wird. Gleichzeitig ist mit Erhöhungen der Elternbeiträge für Krippen- und Hortplätze zu rechnen. Genauere Auswirkungen auf Beiträge und die MKF sind noch nicht kommuniziert.
Einführung einer pauschalen Teamkräfteförderung für Verwaltungs- und Hauswirtschaftskräfte und damit Ersatz des Personalbonus sowie des Assistenzkraftmodells.
Teamkräfte sind jedoch keine MitarbeiterInnen im Sinne des §16 AVBayKiBiG.
Damit entfällt insbesondere der bisherige Förderbestandteil des Personalbonus für pädagogische Fach- und Ergänzungskräfte.
Es können neben Aushilfen nur noch Hauswirtschaftskräfte und Verwaltungskräfte sowie SEJ und KiPrax über die Teamkräftepauschale gefördert werden. Dafür entfällt das Kriterium der Zusätzlichkeit. Somit können auch Bestandskräfte gefördert werden.
Weitere wichtige Änderungen:
· Einführung einer Funktionskostenpauschale (u.a. für Sprach-Kita-Fachkräfte, Pädagogische Qualitätsbegleitung und Digital Coaches)
· Streichung des Passus zur Vorlage der U-Untersuchungen
· Frist zur Meldung der Gastkinder entfällt
· Ausweitung der Anwendbarkeit des Gewichtungsfaktors 4,5
Das Gesetz ist derzeit im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren. Noch im Sommer sollen die konkreten Fördersummen veröffentlicht und werden, sodass eine fundierte Planung für 2027 ermöglicht werden soll.
Die Reform wird sich aus unserer Sicht sehr unterschiedlich auf die vielfältige Trägerlandschaft auswirken – sowohl in Abhängigkeit von Größe, Struktur als auch regionalen Rahmenbedingungen.
Kritische Punkte sind aus unserer Sicht:
· Wie die Kommunen auf die BayKiBiG-Reform reagieren und ob bzw. wie sie kommunale Modelle anpassen, ist derzeit noch offen.
· Der Wegfall der Assistenzkraftförderung führt zu Einnahmenausfällen, die von der
Teamkräfteförderung nicht kompensiert werden.
· Bei reinen Kindergärten wird die bisherige Entlastung durch den Elternbeitragszuschuss zunächst nicht vollständig ersetzt.
Wir halten Euch weiter auf dem Laufenden, informieren, kalkulieren und ordnen die Entwicklungen ein…
Fragen dazu? Abflug@kitapiloten.de




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